Juni 28 2011
Bestandsschutz für Büsche, Hecken und Schilfe
Gartenbesitzer aufgepasst! In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt der Bestandsschutz für Büsche, Hecken und Schilfe. Das Bundesnaturschutzgesetz hat diesen Zeitraum festgelegt, um Brutstätten und Lebensräume von Pflanzen und Tieren auf diese Weise zu schützen.