Jun 28 2011
Bestandsschutz für Büsche, Hecken und Schilfe
Gartenbesitzer aufgepasst! In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt der Bestandsschutz für Büsche, Hecken und Schilfe. Das Bundesnaturschutzgesetz hat diesen Zeitraum festgelegt, um Brutstätten und Lebensräume von Pflanzen und Tieren auf diese Weise zu schützen.
Wer einen Garten besitzt, sollte in der Zeit vom 1. März bis 30. September daran denken, dass Hecken, Gebüsche und Schilfe in dem Zeitraum nicht vollständig zurückgeschnitten und mit chemischen Vernichtungsmitteln behandelt werden dürfen. Beides ist durch das Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Durch diese Maßnahme sollen vor allem die Lebensräume und Brutstätten von Pflanzen und Tieren geschützt werden. Auch das Abbrennen von Straßenbepflanzungen, Böschungen und Feldrainen ist in diesem Zeitraum verboten.
Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Trotz der Schutzzeit sind einige Tätigkeiten an Hecken, Büschen und Schilfen erlaubt. Dazu zählen auch Pflege- und Formschnitte, die nur den Zuwachs stutzen. Also keine Sorge – der Garten kann trotz der gesetzlichen Vorgaben sein gepflegtes Erscheinungsbild behalten!
Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.